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   BSG, 10.12.2019 - B 12 KR 69/19 B   

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https://dejure.org/2019,46424
BSG, 10.12.2019 - B 12 KR 69/19 B (https://dejure.org/2019,46424)
BSG, Entscheidung vom 10.12.2019 - B 12 KR 69/19 B (https://dejure.org/2019,46424)
BSG, Entscheidung vom 10. Dezember 2019 - B 12 KR 69/19 B (https://dejure.org/2019,46424)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Zurückverweisung - Verfahrensfehler - Verletzung des rechtlichen Gehörs in Verbindung mit dem Grundsatz der mündlichen Verhandlung - Antrag auf Verlegung des Termins wegen ärztlich attestierter Arbeits- und ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 423
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 03.07.2013 - B 12 R 38/12 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Verfahrensmangels - Verletzung des

    Auszug aus BSG, 10.12.2019 - B 12 KR 69/19 B
    Weitergehender Ausführungen zum Beruhen der angegriffenen Entscheidung auf dem Verfahrensfehler bedarf es nicht, wenn - wie hier - ein Beschwerdeführer behauptet, um sein Recht auf eine mündliche Verhandlung gebracht worden zu sein (vgl BSG Beschluss vom 3.7.2013 - B 12 R 38/12 B - juris RdNr 8 mwN) .

    Kommt der Vorsitzende dieser Verpflichtung bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung nicht nach, leidet das Verfahren wegen der Versagung rechtlichen Gehörs an einem wesentlichen Mangel (vgl BSG Beschluss vom 3.7.2013 - B 12 R 38/12 B - juris RdNr 10 mwN) .

  • BSG, 13.12.2018 - B 5 R 192/18 B

    Rente wegen Erwerbsminderung

    Auszug aus BSG, 10.12.2019 - B 12 KR 69/19 B
    Liegt ein erheblicher Grund für eine Terminverlegung vor und wird diese ordnungsgemäß beantragt, besteht grundsätzlich eine Pflicht des Gerichts zur Terminverlegung (BSG Beschluss vom 13.12.2018 - B 5 R 192/18 B - juris RdNr 8) .

    Die fehlende Reisefähigkeit ist ein erheblicher Grund iS des § 227 Abs. 1 ZPO iVm § 202 Satz 1 SGG, der zur Terminverlegung hätte führen müssen (vgl BSG Beschluss vom 13.12.2018 - B 5 R 192/18 B - juris RdNr 11 f) .

  • BSG, 26.06.2007 - B 2 U 55/07 B

    sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BSG, 10.12.2019 - B 12 KR 69/19 B
    Bei einem Urteil aufgrund mündlicher Verhandlung muss den Beteiligten unabhängig davon, ob sie die Möglichkeit zur schriftlichen Äußerung und Vorbereitung des Verfahrens genutzt haben oder nicht, Gelegenheit gegeben werden, sich zur Sach- und Rechtslage in der mündlichen Verhandlung selbst zu äußern (BSG Beschluss vom 26.6.2007 - B 2 U 55/07 B - SozR 4-1750 § 227 Nr. 1 RdNr 8) .
  • BSG, 11.02.2015 - B 13 R 329/13 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Übergehen des Antrags auf

    Auszug aus BSG, 10.12.2019 - B 12 KR 69/19 B
    Dabei wird für das wiedereröffnete Verfahren darauf hingewiesen, dass der Anspruch auf rechtliches Gehör auch die Prüfung durch das Prozessgericht umfasst, ob unabhängig von den Vorschriften über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (§ 73a SGG iVm §§ 114 ff ZPO) die Gewährung einer Reiseentschädigung an mittellose Verfahrensbeteiligte in Betracht kommt (vgl BSG Beschluss vom 19.12.2017 - B 1 KR 38/17 B - juris; BSG Beschluss vom 11.2.2015 - B 13 R 329/13 B - juris; Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 14.6.2006, Az 5110 - VI - 1930/03, JMBl S 90, ber S 146) .
  • BSG, 19.12.2017 - B 1 KR 38/17 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Übergehen des Antrags auf

    Auszug aus BSG, 10.12.2019 - B 12 KR 69/19 B
    Dabei wird für das wiedereröffnete Verfahren darauf hingewiesen, dass der Anspruch auf rechtliches Gehör auch die Prüfung durch das Prozessgericht umfasst, ob unabhängig von den Vorschriften über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (§ 73a SGG iVm §§ 114 ff ZPO) die Gewährung einer Reiseentschädigung an mittellose Verfahrensbeteiligte in Betracht kommt (vgl BSG Beschluss vom 19.12.2017 - B 1 KR 38/17 B - juris; BSG Beschluss vom 11.2.2015 - B 13 R 329/13 B - juris; Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 14.6.2006, Az 5110 - VI - 1930/03, JMBl S 90, ber S 146) .
  • BSG, 10.10.2017 - B 12 KR 64/17 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des

    Auszug aus BSG, 10.12.2019 - B 12 KR 69/19 B
    Das LSG habe die wiederholten Anträge der unvertretenen Klägerin auf Terminaufhebung nicht ordnungsgemäß beschieden und damit ihren Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (Beschluss des Senats vom 10.10.2017 - B 12 KR 64/17 B) .
  • BSG, 20.02.2024 - B 1 KR 56/23 BH
    Die vom Kläger geltend gemachte Reiseunfähigkeit stellt grundsätzlich einen Grund für eine Terminverlegung bzw -aufhebung dar (BSG vom 10.12.2019 - B 12 KR 69/19 B - juris RdNr 11) .
  • BSG, 20.02.2024 - B 1 KR 55/23 BH
    Die vom Kläger geltend gemachte Reiseunfähigkeit stellt grundsätzlich einen Grund für eine Terminverlegung bzw -aufhebung dar (BSG vom 10.12.2019 - B 12 KR 69/19 B - juris RdNr 11) .
  • BSG, 20.05.2020 - B 13 R 254/17 B

    Vormerkung rentenrechtlicher Zeiten

    Indem er vorgebracht hat, infolge einer Fußgelenksoperation nicht laufen zu können, hat er auch einen der Art nach beachtlichen Verlegungsgrund vorgetragen, denn die fehlende Reisefähigkeit stellt grundsätzlich einen erheblichen Grund iS des § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO iVm § 202 Satz 1 SGG dar (BSG Beschluss vom 10.12.2019 - B 12 KR 69/19 B - juris RdNr 11).

    Auf Grund seiner Zweifel an einer krankheitsbedingten Reiseunfähigkeit des Klägers hätte das LSG bzw der Senatsvorsitzende entweder den Kläger zur weiteren Glaubhaftmachung seines Vortrags durch Vorlage eines aussagekräftigen Attestes auffordern oder selbst eine nähere Stellungnahme des Chirurgen Dr. G. über das Ausmaß der Erkrankung des Klägers einholen müssen (zu dieser Pflicht vgl BSG Beschluss vom 13.11.2008 - B 13 R 277/08 B - juris RdNr 17; BSG Beschluss vom 21.7.2009 - B 7 AL 9/09 B - juris RdNr 5; BSG Beschluss vom 13.12.2018 - B 5 R 192/18 B - juris RdNr 12; BSG Beschluss vom 10.12.2019 - B 12 KR 69/19 B - juris RdNr 11) .

  • BSG, 16.12.2021 - B 9 V 10/21 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Insbesondere müssen sie grundsätzlich die Gelegenheit bekommen, an der mündlichen Verhandlung teilzunehmen (vgl BSG Beschluss vom 10.12.2019 - B 12 KR 69/19 B - juris RdNr 10; BFH Beschluss vom 8.6.2015 - I B 13/14 - juris RdNr 11) .
  • BSG, 18.10.2022 - B 12 KR 66/21 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Zurückverweisung -

    Weitergehender Ausführungen zum Beruhen der angegriffenen Entscheidung auf dem Verfahrensfehler bedarf es nicht, wenn - wie hier - ein Beschwerdeführer behauptet, um sein Recht auf Teilnahme an der mündliche Verhandlung gebracht worden zu sein (vgl BSG Beschluss vom 10.12.2019 - B 12 KR 69/19 B - juris RdNr 8 mwN) .

    Bei einem Urteil aufgrund mündlicher Verhandlung muss den Beteiligten unabhängig davon, ob sie die Möglichkeit zur schriftlichen Äußerung und Vorbereitung des Verfahrens genutzt haben oder nicht, Gelegenheit gegeben werden, sich zur Sach- und Rechtslage in der mündlichen Verhandlung selbst zu äußern (vgl BSG Beschluss vom 10.12.2019 - B 12 KR 69/19 B - juris RdNr 10 mwN) .

  • BSG, 12.05.2020 - B 12 R 12/19 B

    Sozialversicherungsbeitragspflicht für Lehrtätigkeiten und Lernbegleitung

    Weitergehender Ausführungen zum Beruhen der angegriffenen Entscheidung auf dem Verfahrensfehler bedarf es nicht, wenn - wie hier - eine Beschwerdeführerin behauptet, um ihr Recht auf eine mündliche Verhandlung gebracht worden zu sein (vgl BSG Beschluss vom 3.7.2013 - B 12 R 38/12 B - juris RdNr 8 mwN; BSG Beschluss vom 16.7.2019 - B 12 KR 102/18 B - juris RdNr 3; BSG Beschluss vom 10.12.2019 - B 12 KR 69/19 B - juris RdNr 8) .
  • BSG, 10.11.2022 - B 3 KR 21/22 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Zurückverweisung -

    Bei einem Urteil aufgrund mündlicher Verhandlung muss den Beteiligten unabhängig davon, ob sie die Möglichkeit zur schriftlichen Äußerung und Vorbereitung des Verfahrens genutzt haben oder nicht, Gelegenheit gegeben werden, sich zur Sach- und Rechtslage in der mündlichen Verhandlung selbst zu äußern (vgl BSG vom 10.12.2019 - B 12 KR 69/19 B - juris RdNr 10) .
  • BSG, 10.11.2022 - B 3 KR 22/22 B

    Ruhen eines Krankengeldanspruchs; Verfahrensrüge im

    Bei einem Urteil aufgrund mündlicher Verhandlung muss den Beteiligten unabhängig davon, ob sie die Möglichkeit zur schriftlichen Äußerung und Vorbereitung des Verfahrens genutzt haben oder nicht, Gelegenheit gegeben werden, sich zur Sach- und Rechtslage in der mündlichen Verhandlung selbst zu äußern (vgl BSG vom 10.12.2019 - B 12 KR 69/19 B - juris RdNr 10) .
  • LSG Hamburg, 07.06.2021 - L 1 KR 90/18

    Dauer der Bindung an den Beitritt zur freiwilligen Krankenversicherung

    Über die Wirksamkeit dieser Erledigungserklärung streiten die Beteiligten nach entsprechenden Entscheidungen des Bayerischen LSG (Urteile vom 17.01.2017 - L 5 KR 544/16 - und vom 20.02.2018 - L 5 KR 666/17 ZVW) und Zurückverweisungen durch das Bundessozialgericht (BSG, Beschlüsse vom 10.10.2017 - B 12 KR 64/17 B - und vom 10.12.2019 - B 12 KR 69/19 B -) bis heute.
  • LSG Baden-Württemberg, 28.01.2021 - L 7 R 1632/18
    Bei einem Urteil aufgrund mündlicher Verhandlung muss den Beteiligten unabhängig davon, ob sie die Möglichkeit zur schriftlichen Äußerung und Vorbereitung des Verfahrens genutzt haben oder nicht, Gelegenheit gegeben werden, sich zur Sach- und Rechtslage in der mündlichen Verhandlung selbst zu äußern (Bundessozialgericht , Urteil vom 10. Dezember 2019 - B 12 KR 69/19 B - juris Rdnr. 10).
  • BSG, 07.04.2020 - B 8 SO 47/19 B

    Gewährung von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

  • BSG, 12.10.2023 - B 7 AS 130/23 BH
  • BSG, 01.06.2021 - B 14 AS 97/20 BH

    Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags Verfahrensrüge im

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